Militärdienstpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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In unserer Region wurde augehoben für das "Zweite Infanterie-Regiment Calenberg" für das "Zweyte Bataillon" u.a. im Amt Grohnde - Ohsen den Patriomialgerichten Ohr und Häemelschenburg.
In unserer Region wurde augehoben für das "Zweite Infanterie-Regiment Calenberg" für das "Zweyte Bataillon" u.a. im Amt Grohnde - Ohsen den Patriomialgerichten Ohr und Häemelschenburg.
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2025, 16:19 Uhr

16. Jahrhundert

Schon für das 16. Jahrhundert sind Verzeichnis der Militairpflichtigen erhalten, sogenannte "Musterungs-" oder "Mannschaftsrollen". Es handelte sich um dörferweise aufgestellte Listen mit den männlichen dienstpflichtigen Einbwohnern, mit ihrem Alter und der Waffe die sie zu stellen hatten (z.B. Federspieß, Rohr oder Knebelspieß).


Mannschaftsrolle Frenke aus dem Jahre 1649 (Staatsarchiv Hannover Cal. Br. 22 Nr. 773 I)

19. Jahrhundert

Über die 'Militair-Verfassung' im 19. Jahrhunderts schreibt Ubelohde im "Statistischen Repertorium über das Königreich Hannover" 1823:

"Die Infanterie-Regimenter (mit Ausnahme der beyden Garde-Regimenter) werden durch Aushebung ergänzt und haben zu dem Ende ihre Districte, deren jeder aus zwey Bataillonsbezirken besteht. Dabey ist Stellvertretung zulässig, jedoch nur durch Individuen aus dem selben Stellvertretungsdistricte. Diese bestehen immer aus zwey Regimentsdistricten, so daß das ganze Königreich in fünf Stellvertretungsdistricte eingetheilt ist.

Die Aushebung geschieht durch Aushebungs-Commissionen, die aus einem Districts-Commissair, einem Militair-Commisair und einem Beamten des Loosungsbezirkes bestehen.

Die Fußgarde wird theils durch Annahme von Freywilligen, theils durch Beorderung der fehlenden Mannschaft aus den übrigen Infanterie-Regimentern ergänzt, so daß jeder Regimentsdistrict eine gleiche Anzahl zu den Garderegimentern stellen muß.

Die Artillerie, Cavallerie und das Feldjäger-Corps complettieren sich durch Annahme vobn Freywilligen; jedoch kann die Cavallerie auch durch Beorderung der fehlenden Mannschaft aus den zu dem Quartierstande eines jeden Regiments gehörigen Districten ergänzt werden."

In unserer Region wurde augehoben für das "Zweite Infanterie-Regiment Calenberg" für das "Zweyte Bataillon" u.a. im Amt Grohnde - Ohsen den Patriomialgerichten Ohr und Häemelschenburg.

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