Steuerverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit dem Wegfall von Grund- und Lehnsherren blieb vor allem die Kirche und der Staat (Fiskus) als institution die Steuern erhob.
Mit dem Wegfall von Grund- und Lehnsherren blieb vor allem die Kirche und der Staat (Fiskus) als institution die Steuern erhob.


Über die Steuerlichen Verhältnisse 1823:
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'''[[Grohnde-Ohsen, Amt|Königliches Amt Grohnde - Ohsen]]'''
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Hajen: Grenz-Receptur gegen das Braunschweigsche Kreisgericht Eschershausen
Hajen: Grenz-Receptur gegen das Braunschweigsche Kreisgericht Eschershausen




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<u>Binnen-Recepturen</u> sind solche, bey denen alle directen Steuern und die Steuern von einheimischen Branntweinbrennereyen und Bierbrauereyen erhoben werden; <u>Haupt-Recepturen</u>, bey denen auch die Eingangssteuern von ausländischen Gegenständen erhoben werden; <u>Grenz-Recepturen</u>, die zur Anmeldung und Revision der einzuführenden ausländischen Gegenstände dienen (die meisten derselben sind zugleich Haupt- oder Binnenrecepturen; <u>Stempel-Distributionen</u>, die die Stempelsteuer erheben.
<u>Binnen-Recepturen</u> sind solche, bey denen alle directen Steuern und die Steuern von einheimischen Branntweinbrennereyen und Bierbrauereyen erhoben werden; <u>Haupt-Recepturen</u>, bey denen auch die Eingangssteuern von ausländischen Gegenständen erhoben werden; <u>Grenz-Recepturen</u>, die zur Anmeldung und Revision der einzuführenden ausländischen Gegenstände dienen (die meisten derselben sind zugleich Haupt- oder Binnenrecepturen; <u>Stempel-Distributionen</u>, die die Stempelsteuer erheben.
[Ubbelohde, W., Statistisches Repertorium über das Könrigreich Hannover, Hannover 1823]




'''[[:Kategorie:Herrschaftsgebiete|Zurück]]'''
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2025, 16:51 Uhr

Im Laufe der Jahrhunderte mußten die Einwohner stets Abgaben leisten, sei es alos Geldabgaben, sei es als Naturalabgaben. Die Naturalabgabe wurde v.a. im 19. Jahrhundert nach und nach abgelöst bzw. in Geldabgaben umgewandelt.

Mit dem Wegfall von Grund- und Lehnsherren blieb vor allem die Kirche und der Staat (Fiskus) als institution die Steuern erhob.

Über die Steuerlichen Verhältnisse 1823:

Königliches Amt Grohnde - Ohsen

Grohnde: Haupt- und Grenz-Receptur gegen das Braunschweigsche, Waldecksche, Lippesche, Schaumburgsche und Mindensche; auch Stempel-Distribution

Latferde: Binnen-Receptur

Börry: Grenz-Receptur gegen das Braunschweigsche Kreisgericht Eschershausen

Lüntorf: Grenz-Receptur gegen das Waldecksche und Schaumburgsche auf der Straße nach Ottenstein

Hajen: Grenz-Receptur gegen das Braunschweigsche Kreisgericht Eschershausen


Zeitgenössische Erläuterung:

Binnen-Recepturen sind solche, bey denen alle directen Steuern und die Steuern von einheimischen Branntweinbrennereyen und Bierbrauereyen erhoben werden; Haupt-Recepturen, bey denen auch die Eingangssteuern von ausländischen Gegenständen erhoben werden; Grenz-Recepturen, die zur Anmeldung und Revision der einzuführenden ausländischen Gegenstände dienen (die meisten derselben sind zugleich Haupt- oder Binnenrecepturen; Stempel-Distributionen, die die Stempelsteuer erheben.

[Ubbelohde, W., Statistisches Repertorium über das Könrigreich Hannover, Hannover 1823]


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