Rittergüter
Rittergüter im Bereich der Gemeinde Emmerthal
Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium), später auch Domäne genannt, war ursprünglich ein Landgut, dessen Eigentümer Ritterdienste, ursprünglich persönliche Leistungen (Heerfolge), später auch Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) leistete und daher einige Vorrechte genoss.
Diese Vorrechte, deren Besitz ursprünglich Ritterbürtigkeit bedingte, wurden mit der Zeit als Zubehör der Rittergüter selbst angesehen (nobilitas realis). Zu ihnen gehörten vor allem Befreiung von bäuerlichen und öffentlichen Lasten (Steuern, Einquartierung, Fronen etc.), zu denen der Ritterdienst ehemals als Äquivalent gegolten hatte, ferner Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Jagdgerechtigkeit, Fischerei, Baugerechtigkeit, und andere Bannrechte.
In späterer Zeit wurden diese Vorrechte beseitigt. Während ursprünglich nur Adlige Rittergüter besitzen konnten, durften später auch Bürgerliche dergleichen erwerben.
Kommunalrechtlich bildeten Rittergüter in Preußen meist eigene Gutsbezirke, die neben der meist gleichnamigen Landgemeinde bis etwa 1929 bestanden.
Im Bereich des heutigen Gemeindegebietes sind zu erwähnen die Rittergüter Hämelschenburg, Ohr und Welsede, in der Neuzeit für einige Jahre auch das Rittergut Kirchohsen.
Bibliographie
- Brauchitsch, Otto von: Rittergut Ohr: 650 Jahre im Besitz d. Familie von Hake, Hameln, 1957
- v. Münchhausen, Gustav u. Börries Frhr., Die Rittergüter der Fürstentümer Calenberg, Göttingen, Grubenhagen, Beschreibung, Geschichte, Rechtsverhältnisse, Hannover 1912
- v.d. Osten, Victor Jürgen, Die Rittergüter der Calenberg-Grubenhagenschen Landschaft, Hannover 1996
- Voß, Wilfried, Das Rittergut Ohr besteht seit 700 Jahren – Ununterbrochen im Besitz der Freiherren von Hake – das älteste Adelshaus im Kreis Hameln-Pyrmont, in: DWZ v. 24.3.2007