'Bürgerstiftungsfonds für Emmerthal': Unterschied zwischen den Versionen
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Der Bürgerstiftungsfonds für Emmerthal im Rahmen der Bürgerstiftung Weserbergland wurde 2008 gegründet. Der Zweck des Stiftungsfonds ist analog der Satzung der Bürgerstiftung Weserbergland die Förderung in folgenden gemeinnützigen Bereichen: Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatgedanken, Öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Sport, mildtätiger Zwecke i.S. des § 53 der Abgabenordnung, kirchlicher Zwecke i. S. des § 54 der Abgabenordnung | Der Bürgerstiftungsfonds für Emmerthal im Rahmen der Bürgerstiftung Weserbergland wurde 2008 gegründet. Der Zweck des Stiftungsfonds ist analog der Satzung der Bürgerstiftung Weserbergland die Förderung in folgenden gemeinnützigen Bereichen: Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatgedanken, Öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Sport, mildtätiger Zwecke i.S. des § 53 der Abgabenordnung, kirchlicher Zwecke i. S. des § 54 der Abgabenordnung | ||
== Bibliographie == | |||
* cb, Wenn Zinsen wohltätige Aufgaben finanzieren sollen, in: DWZ v. 30.9.2010 | * cb, Wenn Zinsen wohltätige Aufgaben finanzieren sollen, in: DWZ v. 30.9.2010 | ||
* | * http://www.buergerstiftung-weserbergland.de [abgerufen am 27.8.2013] | ||
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[[Kategorie:Bildung, Kultur, Vereinsleben]] | |||
Aktuelle Version vom 3. September 2024, 19:31 Uhr
Der Bürgerstiftungsfonds für Emmerthal im Rahmen der Bürgerstiftung Weserbergland wurde 2008 gegründet. Der Zweck des Stiftungsfonds ist analog der Satzung der Bürgerstiftung Weserbergland die Förderung in folgenden gemeinnützigen Bereichen: Jugend- und Altenhilfe, Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatgedanken, Öffentlichem Gesundheitswesen, Wohlfahrtswesen, Sport, mildtätiger Zwecke i.S. des § 53 der Abgabenordnung, kirchlicher Zwecke i. S. des § 54 der Abgabenordnung
Bibliographie
- cb, Wenn Zinsen wohltätige Aufgaben finanzieren sollen, in: DWZ v. 30.9.2010
- http://www.buergerstiftung-weserbergland.de [abgerufen am 27.8.2013]