Ablösung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Ablösung wurde im Zusammenhang mit der Aufhebung der bäuerlichen Abhängigkeit im 19. Jahrhundert eingeführt (Bauernbefreiung). Ablösung bedeutete, dass die pflichtigen Bauern das volle Eigentum an ihren Höfen erst gegen Entschädigungszahlungen an ihre Grundherren erhielten. Die Ablösung bedeutete für die Bauern zwar die Überwindung der Leibeigenschaft, war aber auch mit hohen finanziellen Lasten verbunden. In der Regel war der 25fache Jahreswert der Abgaben zu entrichten. Die sich über Jahrzehnte hinziehende Ablösung in unseren Dörfern basiert auf dem Ablösegesetz von 1831 sowie der Ablösungsordnung von 1833 und wurde ab 1842 durch die neugegründete "hannoversche Landeskreditanstalt" gefördert.




== Bibliographie ==


* Berner, Hans: Das Amt Grohnde, Göttingen 1952, S. 35-38
* Fricke, Ludwig (†), Latferde (Hg. von Wilh. Hölscher), Frenke 1985, S. 24-30
* Hölscher, Wilhelm, Frenke : Begegnung mit der Geschichte unseres Ortes, Lübeck 2000, S. 58-65
* Schramm, Gerd u.a. (Hrsg.), Das Dorf Esperde 1151-2001, Esperde 2001, S. 19-21
* Voß, Wilfried, 1000 Jahre Ohr – Eine Dorfchronik, Hameln 2004, S. 140/141, 151-155
* Ulmenstein, Günther von, Welsede im Emmertal. Hameln, 1957, S. 13-15
* wj, Frei, weil der Gutsherr hochverschuldet war – Zehntablösung vor 160 Jahren, in: DWZ v. 20.7.1994




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Aktuelle Version vom 29. August 2024, 16:38 Uhr

Der Begriff Ablösung wurde im Zusammenhang mit der Aufhebung der bäuerlichen Abhängigkeit im 19. Jahrhundert eingeführt (Bauernbefreiung). Ablösung bedeutete, dass die pflichtigen Bauern das volle Eigentum an ihren Höfen erst gegen Entschädigungszahlungen an ihre Grundherren erhielten. Die Ablösung bedeutete für die Bauern zwar die Überwindung der Leibeigenschaft, war aber auch mit hohen finanziellen Lasten verbunden. In der Regel war der 25fache Jahreswert der Abgaben zu entrichten. Die sich über Jahrzehnte hinziehende Ablösung in unseren Dörfern basiert auf dem Ablösegesetz von 1831 sowie der Ablösungsordnung von 1833 und wurde ab 1842 durch die neugegründete "hannoversche Landeskreditanstalt" gefördert.


Bibliographie

  • Berner, Hans: Das Amt Grohnde, Göttingen 1952, S. 35-38
  • Fricke, Ludwig (†), Latferde (Hg. von Wilh. Hölscher), Frenke 1985, S. 24-30
  • Hölscher, Wilhelm, Frenke : Begegnung mit der Geschichte unseres Ortes, Lübeck 2000, S. 58-65
  • Schramm, Gerd u.a. (Hrsg.), Das Dorf Esperde 1151-2001, Esperde 2001, S. 19-21
  • Voß, Wilfried, 1000 Jahre Ohr – Eine Dorfchronik, Hameln 2004, S. 140/141, 151-155
  • Ulmenstein, Günther von, Welsede im Emmertal. Hameln, 1957, S. 13-15
  • wj, Frei, weil der Gutsherr hochverschuldet war – Zehntablösung vor 160 Jahren, in: DWZ v. 20.7.1994